Kindes·unterhalt

Hier finden Sie Informationen zu Kindes·unterhalt und Alimenten.

Was bedeutet Kindes·unterhalt?

Eltern müssen für ihr Kind sorgen.
Das können die Eltern auf verschiedene Weise tun.

Zum Beispiel gilt für getrennte Eltern:
Ein Elternteil betreut das Kind.
Dieser Elternteil pflegt und erzieht das Kind.
So leistet dieser Elternteil seinen Unterhalt.
Der andere Elternteil lebt von der Familie getrennt.
Dieser Elternteil betreut das Kind nicht.
Dieser Elternteil leistet seinen Unterhalt durch einen bestimmten Geldbetrag.
Das Kind hat ein Recht auf dieses Geld.
Dieses Geld nennt man auch Alimente.

Wie viel Geld bekommt das Kind?

Der so genannte Regelbedarf gibt den Geldbetrag vor.
Der Regelbedarf gibt an:
Was braucht das Kind zusätzlich für das tägliche Leben?

Zum Beispiel Geld für einen Musikunterricht.

Der Regelbedarf beachtet dabei das Alter vom Kind.
Denn ein älteres Kind braucht mehr Geld.

Zum Beispiel:
Ein Kind mit 5 Jahren braucht im Monat zusätzlich 255 Euro.
Ein Kind mit 14 Jahren braucht im Monat zusätzlich 376 Euro.

Diese monatlichen Geldbeträge gibt der Regelbedarf vor:

Alter vom Kind2021/20222022/2023
0-3 Jahre219 Euro290 Euro
3-6 Jahre282 Euro290 Euro
6-10 Jahre362 Euro370 Euro
10-15 Jahre414 Euro450 Euro
15-19 Jahre488 Euro570 Euro
19-25 Jahre611 Euro650 Euro

Der Unterhalt richtet sich also:

  • nach dem Alter vom Kind
  • nach den Bedürfnissen vom Kind

Und: Der Unterhalt richtet sich auch nach dem Einkommen.

Wer berechnet den Unterhalt für das Kind?

Die Berechnung vom Unterhalt müssen Sie beantragen.
Das machen Sie entweder bei:

  • der Kinder- und Jugendhilfe
  • oder dem Pflegschafts·gericht

Diese beiden Stellen berechnen dann den Unterhalt für das Kind.

So beantragen Sie die Berechnung vom Unterhalt:

Für die Berechnung vom Unterhalt braucht die Kinder- und Jugendhilfe eine Zustimmungs·erklärung.
Denn der gesetzliche Vertreter vom Kind muss der Berechnung zustimmen.

Die Kinder- und Jugendhilfe braucht außerdem von Ihnen:

  • die Vaterschaftsanerkennung
    Auf diesem Papier steht der Name vom Vater.
    Und: Der Vater bestätigt darauf seine Vaterschaft.
  • die Geburtsurkunde vom Kind
  • den Staatsbürgerschafts·nachweis vom Kind
  • den Meldezettel vom Kind

Sie sind der Elternteil ohne Sorgerecht?

Dann müssen Sie der Kinder- und Jugendhilfe diese Unterlagen bringen:

  • alle Informationen über Ihren Lohn und Ihr Vermögen
    Zum Beispiel:
    • Lohnzettel
    • Pensionsbezug
    • Bescheid über die Arbeitslosen·unterstützung
    • Krankengeld
    • Nachweise über andere Einnahmen
      Zum Beispiel aus einer Miete oder Pacht.
    • Einkommenssteuer·bescheid
    • aktuelle Nachweise über private Entnahmen aus dem letzten Jahr
    • Einkommens·nachweis
    • andere Vermögens·nachweise
  • Nachweise von Ihren weiteren Sorgepflichten
    Zum Beispiel:
    Sie haben wieder geheiratet?
    Dann braucht die Kinder- und Jugendhilfe Ihre Heiratsurkunde.
    Ihr Ehepartner hat eine Arbeit?
    Dann braucht die Kinder- und Jugendhilfe auch den Einkommens·nachweis von Ihrem Ehepartner.
    Sie haben weitere Kinder?
    Dann bringen Sie auch die Geburtsurkunden von Ihren Kindern mit.

Alle diese Informationen sind für die Berechnung vom Unterhalt wichtig.

Wie sichern Sie den Unterhalt für das Kind?

Sie können den Unterhalt für das Kind sichern.
Dafür wenden Sie sich an:

  • die Kinder- und Jugendhilfe
  • oder das Pflegschafts·gericht

Hier bekommen Sie Informationen und Hilfe.

Wie kommt das Kind zu seinem Recht auf Unterhalt?

Manchmal bezahlt ein Elternteil den Unterhalt nicht.
Auch dann hilft die Kinder- und Jugendhilfe.
Die Kinder- und Jugendhilfe kann das Recht auf Unterhalt durchsetzen.
Dabei kann die Kinder- und Jugendhilfe zumindest den Betrag vom Regelbedarf für das Kind sichern.
Aber: Sie müssen die Kinder- und Jugendhilfe damit beauftragen.
Ein Rechts·vertreter setzt sich dann für das Recht auf Unterhalt ein.

Welcher Rechts·vertreter ist für Sie und Ihr Kind zuständig?

Dazu rufen Sie uns einfach an.
Oder Sie kommen zu den Öffnungszeiten vorbei im Amt Kinder- und Jugendhilfe.
Die Telefonnummer und Adresse finden Sie hier:

Kontakt

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag:
8.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr

Freitag:
8.00-12.00 Uhr