Häufige Fragen zur Mietzins·beihilfe

Hier finden Sie häufige Fragen zur Mietzins·beihilfe.

Wann kann ich eine Mietzins·beihilfe erhalten?

Für die Mietzins·beihilfe müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Ihre Miet·wohnung muss eine frei·finanzierte Wohnung sein.
    Das bedeutet:
    Für den Bau mancher Wohnungen und Häuser bekommt man Geld vom Land Tirol.
    Dieses Geld nennt man Wohnbau·förderung.
    Für eine frei·finanzierte Wohnung gibt es keine Wohnbau·förderung vom Land Tirol.
    Das heißt: Ihr Vermieter hat die Wohnung oder das Haus vollständig selbst bezahlt.
    Sie haben eine wohnbau·geförderte Wohnung gemietet?
    Auch dann können Sie um Unterstützung ansuchen.
    Sie können einen Antrag auf Wohn·beihilfe stellen.
    Diesen Antrag reichen Sie dann beim Amt der Tiroler Landes·regierung ein.
    Das Amt der Tiroler Landes·regierung finden Sie hier:
  • Sie müssen einen Mietvertrag für diese Wohnung haben.
  • Die gemietete Wohnung muss Ihr Haupt·wohnsitz sein.
    Das bedeutet:
    Sie wohnen die meiste Zeit im Jahr in dieser Wohnung.
    Und: Sie sind in dieser Wohnung gemeldet.
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Wichtig!
Sie müssen die ganze Wohnung gemietet haben.
Nicht nur ein einzelnes Zimmer.

Gibt es Wartefristen für die Mietzins·beihilfe?

Sie müssen bereits seit 2 Jahren in Innsbruck Ihren Haupt·wohnsitz haben.
Das gilt für:

  • österreichische Staats·bürger
  • Bürger aus einem anderen Land der EU mit Anmelde·bescheinigung.
  • Bürger aus der Schweiz mit Anmelde·bescheinigung.
  • Bürger aus einem anderen Land auf der Welt mit gültigen Asyl·bescheid.

Für alle anderen gilt:
Sie müssen bereits seit 5 Jahren Ihren Haupt·wohnsitz in Tirol haben.
Und: Sie müssen die letzten 2 Jahre in Innsbruck Ihren Haupt·wohnsitz haben.

Erst dann können Sie Mietzins·beihilfe beantragen.

Wann erhalte ich die Mietzins·beihilfe?

Haben Sie die Mietzins·beihilfe in den ersten 3 Werktagen vom Monat beantragt?
Dann zahlt das Land Tirol die Mietzins·beihilfe bereits für diesen Monat aus.

Haben Sie die Mietzins·beihilfe erst danach beantragt?
Dann zahlt das Land Tirol die Mietzins·beihilfe erst im nächsten Monat aus.

Die Mietzins·beihilfe wird immer erst am Ende vom Monat ausgezahlt.
Durch Feiertage und Wochenenden kann sich die Auszahlung manchmal verzögern.

Wie werde ich über meinen Anspruch auf Mietzins·beihilfe informiert?

Sie erhalten einen Bescheid vom Amt der Tiroler Landes·regierung.
Sie bekommen diesen Bescheid im Monat von der ersten Auszahlung.
In diesem Bescheid steht:

  • Wie viel Geld bekommen Sie.
  • Wie lange bekommen Sie die Mietzins·beihilfe.

Wichtig!

Bitte achten Sie auf folgendes:
Auf Ihrem Postkasten muss Ihr Name gut zu lesen sein.
So erhalten Sie den Brief am sichersten.

Wie lange bekomme ich die Mietzins·beihilfe?

Sie erhalten die Mietzins·beihilfe immer für 1 Jahr.
Dann müssen Sie wieder einen Antrag stellen.
Diesen Antrag nennt man Folgeantrag.

Ist Ihr alter Antrag ausgelaufen?
Dann stellen Sie den Folgeantrag bitte innerhalb von 3 Monaten.
Das Land Tirol zahlt die Mietzins·beihilfe dann nachträglich aus.
Sie haben diese Frist verpasst?
Dann erhalten Sie für die vergangenen Monate keine Mietzins·beihilfe.

Haben Sie die Mietzins·beihilfe mit einem Folgeantrag
in den ersten 3 Werktagen vom Monat beantragt?
Dann zahlt das Land Tirol die Mietzins·beihilfe bereits für diesen Monat aus.

Haben Sie die Mietzins·beihilfe erst danach beantragt?
Dann zahlt das Land Tirol die Mietzins·beihilfe erst im nächsten Monat aus.

Berechnet sich die Mietzins·beihilfe nur nach meinem Einkommen?

Bei Pensionisten errechnet sich die Mietzins·beihilfe nach der Höhe ihrer Pension.
Sonst berechnet man die Mietzins·beihilfe nach der Höhe vom Einkommen.
Das Einkommen weisen Sie zum Beispiel mit Ihrem Jahres·lohnzettel nach.

Sie können kein Einkommen nachweisen?
Dann berechnet man die Mietzins·beihilfe aus Mindest·sicherung und Ihren Kosten für die Miete.

Wann muss ich Änderungen melden?

Änderungen über Familie und Einkommen müssen Sie sofort melden.
Änderungen sind zum Beispiel:

  • Ihr Familienstand hat sich geändert.
    Zum Beispiel durch eine Scheidung.
  • Oder Ihr Einkommen hat sich verändert.
    Zum Beispiel:
    Sie haben Ihre Arbeit verloren und bekommen nun Arbeitslosen·geld.

Wichtig!

Verschweigen Sie diese Änderungen bitte nicht!
Denn das kann Ihnen Probleme bereiten:
Zum Beispiel stellt das Land dann die Zahlung der Mietzins·beihilfe ein.
Oder Sie müssen sogar eine Strafe bezahlen.

Ihre Miete hat sich verändert und Sie müssen jetzt etwas mehr bezahlen?
Auf diese Änderung können wir erst bei Ihrem nächsten Antrag eingehen.

Sie haben noch Fragen?

Dann rufen Sie uns einfach an.
Oder Sie kommen zu den Öffnungszeiten vorbei im Referat Mietzins·beihilfe.
Die Telefonnummer und Adresse finden Sie hier:

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