Reha·bili·tation und Behinderten·hilfe

Was bedeutet Reha·bili·tation und Behinderten·hilfe?

Die Stadt Innsbruck und das Land Tirol
unterstützen Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen.
Diese Unterstützung heißt Reha·bili·tation und Behinderten·hilfe.

Über die Reha·bili·tation und Behinderten·hilfe
können Menschen mit Beeinträchtigung Geld zur Unterstützung beantragen.
Mit dieser Unterstützung sollen diese Menschen ein besseres Leben führen können.
Die Stadt Innsbruck hat ein eigenes Büro für Reha·bili·tation und Behinderten·hilfe eingerichtet:

Das Büro für Reha·bili·tation und Behinderten·hilfe finden Sie im Sozialamt der Stadt Innsbruck.
Das Sozialamt der Stadt Innsbruck finden Sie hier.

Wer kann um Geld zur Unterstützung ansuchen?

Die Stadt Innsbruck und das Land Tirol wollen Menschen mit besonderen Bedürfnissen helfen.
Deshalb können folgende Menschen um Unterstützung ansuchen:

  • Menschen mit Behinderungen
    Zum Beispiel:
    • Menschen mit Lernschwierigkeiten
    • Menschen mit körperlicher Behinderung
    • Menschen mit Sehbehinderung
    • Menschen mit Hörbeeinträchtigung
    • Menschen mit psychischer Beeinträchtigung.
      Das sind zum Beispiel Menschen mit seelischen Problemen.
  • Suchtkranke Menschen
    Suchtkrank bedeutet: Ein Mensch ist zum Beispiel süchtig nach Alkohol.

Wann können Sie um Geld zur Unterstützung ansuchen?

Nicht jeder Mensch mit einer Beeinträchtigung erhält Geld zur Unterstützung.
Dafür muss man 2 Bedingungen erfüllen:

  • Ihre Beeinträchtigung muss dauerhaft sein.
  • Und: Die Unterstützung muss für Sie besonders hilfreich sein.

Zum Beispiel:
Sie sind sehbehindert und verwenden einen Blindenstock.
Das Gehen mit dem Blindenstock ist am Anfang sehr schwierig.
Deshalb müssen Sie das Gehen mit dem Blindenstock lernen und trainieren.
Dafür können Sie um Unterstützung ansuchen.

Sie können auch um Geld für mehrere Unterstützungen ansuchen.
Diese Unterstützungen können Sie dann auch gleichzeitig nutzen.

Welche Bedingungen müssen Sie für eine Reha·bili·tation und Behinderten·hilfe erfüllen?

Für die Reha·bili·tation und Behinderten·hilfe müssen Sie ein paar Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen österreichischer Staats·bürger sein.
    Kommen Sie aus einem anderen Land
    und sind kein österreichischer Staats·bürger?
    Dann gilt für Sie folgendes:
    • Sie kommen aus einem anderen Land der EU.
      Dann müssen Sie eine Anmelde·bescheinigung haben.
      Oder
    • Sie kommen aus der Schweiz.
      Dann müssen Sie eine Anmelde·bescheinigung haben.
      Oder
    • Sie kommen aus einem ganz anderen Land auf der Welt.
      Dann brauchen Sie einen gültigen Asyl·bescheid.
  • Sie müssen rehabilitationsfähig sein.
    Das bedeutet: Die Unterstützung verbessert Ihr Leben.
    Durch die Unterstützung können Sie wieder besser an der Gesellschaft teilhaben.
  • Sie müssen rehabilitationswillig sein.
    Das bedeutet: Sie müssen die Unterstützung auch nutzen wollen.
  • Sie müssen in Innsbruck Ihren Hauptwohnsitz haben.
    Das bedeutet:
    Sie wohnen die meiste Zeit im Jahr in Innsbruck.

Was müssen Sie für den Antrag mitbringen?

  • Lichtbildausweis
    Ein Lichtbildausweis ist ein Ausweis mit einem Foto.
    Zum Beispiel:
    • ein Pass
    • ein Personalausweis
    • ein Führerschein
  • Befund von einem Facharzt
    Dieser Befund muss so neu wie möglich sein.
    In diesem Befund muss der Facharzt angeben:
    • Welche Beeinträchtigung haben Sie?
    • Welche Unterstützung benötigen Sie?
  • Achsen·diagnostik vom Facharzt
    Die Achsen·diagnostik ist auch eine Art Befund.
    Diesen Befund müssen Sie aber nur für bestimmte Unterstützungen  vorlegen.
    Sie haben noch Fragen zur Achsen·diagnostik?
    Ihr persönlicher Berater beantwortet gerne Ihre Fragen.
  • Einkommensnachweis
    Der Einkommensnachweis gibt die Höhe von Ihrem Einkommen an.
    Sie wohnen mit anderen Personen  in einer Wohnung?
    Dann brauchen wir auch die Einkommensnachweis von diesen Personen.
    Bei bestimmten Arten von Unterstützung müssen Sie keinen Einkommensnachweis beilegen.
    Zum Beispiel für Hilfe zur Erziehung und Schulbildung.
  • Pflegegeldnachweis
    Der Pflegegeldnachweis gibt die Höhe von Ihrem Pflegegeld an.
  • Aufenthaltsbewilligung und Anmelde·bescheinigung
    Sie kommen aus einem anderen Land und sind kein österreichischer Staats·bürger?
    Dann brauchen wir für einen Antrag folgendes:
    • Sie kommen aus einem anderen Land der EU:
      Dann bringen Sie bitte Ihre Anmelde·bescheinigung mit.
      Oder
    • Sie kommen aus der Schweiz.
      Dann bringen Sie bitte Ihre Anmelde·bescheinigung mit.
      Oder
    • Sie kommen aus einem ganz anderen Land auf der Welt.
      Dann bringen Sie bitte Ihre Aufenthaltsbewilligung mit.
  • Konto·daten
    Wir möchten das Geld für Ihre Unterstützung auf Ihr Bankkonto einzahlen. Dafür brauchen wir die Konto·daten von Ihrem Bankkonto.
  • Nachweis über eine Sachwalterschaft
    Sie haben einen Sachwalter?
    Dann benötigen wir einen Nachweis für diesen Sachwalter.
    Am besten nehmen Sie den Gerichtsbeschluss für Ihre Sachwalterschaft
    für den Antrag mit.
  • Nachweis über den Verlauf der Therapie
    Sie möchten die Unterstützung für eine Therapie verlängern?
    Dann brauchen wir von Ihnen den Bericht über den Verlauf von Ihrer Therapie.
    Diesen Bericht muss Ihre Therapie-Einrichtung erstellen.
    Zum Beispiel:
    Sie haben Ihre Therapie in der Klinik gemacht?
    Dann erstellt die Klinik diesen Bericht.
    Oder
    Sie waren für Ihre Therapie bei einem eigenen Arzt?
    Dann erstellt dieser Arzt den Bericht.
    Im Bericht muss auf jeden Fall stehen:
    War die Therapie bisher erfolgreich?

Wo können Sie den Antrag stellen?

Sie können Ihren Antrag im Sozialamt der Stadt Innsbruck stellen.
Dort gibt es 2 Stellen dafür:

Müssen Sie selbst auch etwas für die Unterstützung zahlen?

Für alle Unterstützungen gilt:
Sie müssen selbst auch einen Teil der Kosten für die Unterstützungen zahlen.
Dieser Teil heißt Kostenbeitrag.
Die Höhe vom Kostenbeitrag ist für jeden unterschiedlich.
Die Höhe vom Kostenbeitrag hängt zum Beispiel von Ihrem Einkommen ab.

Wann bekommen Sie keine Unterstützung?

Manche Beeinträchtigungen bekommen Menschen erst durch ihr Alter.
Zum Beispiel sehen alte Menschen oft schlechter als früher.
Oder: Ältere Menschen hören nicht mehr so gut.
Sie haben Ihre Beeinträchtigung erst im Alter bekommen?
Dann bekommen Sie leider keine Unterstützung.

Kontakt

Öffnungszeiten

Parteienverkehr:
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7.30-12.00 Uhr und nach Termin·vereinbarung

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Montag bis Donnerstag:
7.30-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr

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